Grundsätzlich steht für Entlastungsangebote ein eigenes Budget zur Verfügung. Der monatliche Betrag in Höhe von 125 € ist zweckgebunden einzusetzen und dient der Entlastung pflegender Angehöriger. Zu den Entlastungsangeboten zählen unteranderem auch der Besuch einer Tagespflege, niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie spezielle und anerkannte Angebote von ambulanten Pflegediensten. Der Entlastungsbetrag kann nicht als Pflegegeld ausbezahlt werden, sondern dient ausschließlich der Inanspruchnahme von entlastenden Hilfen. Wird diese finanzielle Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht in Anspruch genommene Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Diese Leistung muss vom Pflegebedürftigen aktiv bei seiner Pflegekasse beantragt werden!