Foto: P. Citoler / DRK e.V.

Rotkreuzkurs EH Fortbildung (BG)

Ansprechpartner

Frau
Monika Schmidt

Herr
Stephan Murböck

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Tel: 08421 9757-14

bildung(at)kveichstaett.brk(dot)de

Grabmannstr. 2
85072 Eichstätt

Diese 9 Unterrichtsstunden dauernde Bildungsmaßnahme ist für die Fortbildung für Betriebsersthelfer nach DGUV Grundsatz 304-001 deren letzter Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als zwei Jahre ist oder für interessierte Privatpersonen konzipiert.

Er ist nicht für den Erwerb des Führerscheins geeignet.

Sie können Maßnahmen im Notfall nach den anerkannten Leitlinien symptomorientiert anwenden. In unserem Lehrgang entwickeln Sie Handlungskompetenz auf der Grundlage eigener Kenntnisse und Erfahrungen, die Sie im Kurs einbringen und praktisch und lebensnah üben. Das befähigt Sie, effektiv in einer Notfallsituation Erste-Hilfe-Maßnahmen unter Berücksichtigung psychischer Betreuung und des Eigenschutzes durchzuführen. Erste Hilfe ist Teamarbeit: Im Fokus steht das gemeinsame Entwickeln und Umsetzen von einfachen, praktischen Lösungsansätzen. Der Kurs ist kurzweilig und interessant durch den Schwerpunkt der praktischen Übungen von unterschiedlichsten Fallbeispielen.

Aus dem Inhalt (nach den Vorgaben der DGUV):

• Inhalt des Kfz- und Betriebsverbandkastens
• Grundsätze der Wundversorgung
• Optimierte Wundversorgung
• Eigene Sicherheit und Schutzverhalten, Verhalten an und Absichern von Unfallstellen
• Retten aus der Gefahrenzone
• Symptomorientierte Erste-Hilfe-Maßnahmen bei verschiedenen Verletzungen
• Symptomorientierte Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen am Bewegungsapparat, bei  Kopfverletzungen und Atemnot und  bei starken Blutungen
• Helmabnahme
• Optionale zielgruppenspezifische Zusatzthemen (gem. DGUV-Grundsatz 304-001)
• Wiederbelebung mit und ohne AED
• Notfalltraining

Tipps für Firmen & Einrichtungen

Verfahren für Berufsgenossenschaften:

Unsere Kurse entsprechen den Anforderungen der Berufsgenossenschaft DGUV Grundsatz 304-001.

Betriebliche Ersthelfer besuchen die Erste-Hilfe-Kurse nur dann kostenlos, wenn eine ausgefüllte BG-Teilnahmeliste zum Kurs mitgebracht wird. Sie erhalten diese nach Anmeldung per Mail.

Wichtig: Der Stempel der Firma, die Unterschrift des Vorgesetzten, die zuständige Berufsgenossenschaft und die BG-Mitgliedsnummer, müssen auf der Kursliste vollständig angegeben sein. Nur so können Sie kostenlos am Kurs teilnehmen und wir rechnen direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab.

Achtung Besonderheiten einiger Berufsgenossenschaften:

• KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern)

Bitte beantragen Sie vor Kursbeginn eine Kostenübernahme, die uns am Lehrgangstag zusammen mit der BG-Teilnahmeliste mit Originalfirmenstempel zu übergeben ist.

• BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrt)

• BGN (Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe)

Bitte melden Sie vor Kursbeginn die Teilnehmer online bei Ihrer BG an, Sie erhalten von der BGW /BGN eine Teilnahmeliste, die uns am Lehrgangstag mit Originalfirmenstempel zu übergeben ist.

BGW: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe

BGN: https://www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe

• UVB (Unfallversicherung Bund und Bahn)

Bitte melden Sie vor Kursbeginn die Teilnehmer bei Ihrer BG an, Sie erhalten eine Genehmigungsnummer, die Sie bitte zum Kurs vorlegen.

Hinweise für Ersthelfer:

Zahl und Ausbildung der Ersthelfer

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,

2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,

b) in sonstigen Betrieben 10 %,

c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,

d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).

Die Ausbildung von Ersthelfern darf nur bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle vorgenommen werden. In Zeitabständen von zwei Jahren müssen diese Ersthelfer durch die Teilnahme an einem 9 UE umfassenden Erste-Hilfe-Training fortgebildet werden. Nach Überschreiten dieser Zweijahresfrist ist in der Regel eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundlehrgang notwendig.

Weitere Informationen finden Sie auch in der DGUV-Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb.

Kurse & Termine

Rotkreuzkurs EH Fortbildung (BG) bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Der kleine Lebensretter frischt Ihr Erste-Hilfe-Wissen auf und hilft Ihnen, im Notfall richtig zu helfen.